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Generator für Barrierefreiheitserklärungen

Für Websites und Online-Shops, die unter den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, seit 28. Juni 2025 anwendbar) fallen. Der Fragebogen hat 7 Teile; die Vorschau folgt Anlage 3, ändert sich mit jeder Antwort und lässt sich als Word, HTML oder Markdown exportieren.

  • Kostenlos
  • Eingaben bleiben lokal
  • Nach BFSG Anlage 3
  • HTML · Markdown · Word

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Fragebogen

Dieses Werkzeug formatiert Ihre Angaben; es prüft Ihre Website nicht und garantiert keine Konformität. Die Angaben müssen dem tatsächlichen Stand entsprechen.

1. Ihre Situation (unverbindlich)
Sind Sie eine öffentliche Stelle (Behörde, Kommune, öffentliche Einrichtung)?Öffentliche Stellen fallen unter andere Vorschriften (Richtlinie 2016/2102, BITV 2.0).
Erbringen Sie online eine Dienstleistung für Verbraucher, die unter den European Accessibility Act fällt?Zum Beispiel: Online-Handel (Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr), Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Personenbeförderung (Websites, Apps, Tickets), Telekommunikation.
Beschäftigte
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro?Es genügt, wenn einer der beiden Werte unter der Schwelle liegt.
Nur Frankreich: durchschnittlicher Umsatz in Frankreich über 250 Mio. Euro?Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (Décret n° 2019-768, Art. 2); dann gelten RGAA-Erklärung und Mehrjahresplan nach Art. 47 Loi n° 2005-102.
2. Organisation und Website
z. B. https://www.beispiel.de
3. Bewertung
Wurde die Barrierefreiheit geprüft?
Name der Person, des Teams oder Dienstleisters
Nur für die französische RGAA-Erklärung. Dieses Werkzeug berechnet keinen Wert.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Einer pro Zeile. Nach BFSG nicht vorgeschrieben, aber transparent. z. B. „Der Bezahlvorgang ist nicht per Tastatur bedienbar.“
Eine pro Zeile, mit Begründung und möglichst der angebotenen Alternative.
Einer pro Zeile, z. B. eingebettete Inhalte Dritter, die Sie weder finanzieren noch kontrollieren.
5. Erstellung der Erklärung
z. B. HTML, CSS, JavaScript
Eine Kombination pro Zeile, z. B. „NVDA 2025.3 mit Firefox 140“
Eines pro Zeile, z. B. „axe-core“
Eine pro Zeile: Name und Adresse
6. Beschreibung der Dienstleistung (BFSG / EAA)
Was die Website anbietet, in einfachen Sätzen.
Die Schritte in einfachen Worten, z. B. Produktsuche, Warenkorb, optionales Kundenkonto, Bezahlung, Bestätigung per E-Mail, Lieferung, Rücksendung.
Umgesetzte BarrierefreiheitsmaßnahmenNur ankreuzen, was geprüft ist.
Eine pro Zeile
z. B. Bestellung per Telefon, Hilfe per E-Mail innerhalb von 2 Werktagen.
Wie Sie prüfen, dass die Dienstleistung barrierefrei bleibt: Tests vor Releases, jährliche Prüfung, Umgang mit Rückmeldungen.
Eine pro Zeile: Anforderung, Grund, Datum der Beurteilung. Leer lassen, wenn keine.
7. Maßnahmenplan
Eine pro Zeile
Eine pro Zeile
Eine pro Zeile
Eine pro Zeile

Ihre Angaben

Sie bleiben auf diesem Gerät (lokaler Browserspeicher). Sie können sie in einer Datei sichern, um woanders weiterzumachen.

Vorschau

Zu erstellendes Dokument

Kostenlose Vorlagen

Leere Vorlagen zum Ausfüllen:

Nach der Erklärung

  • Grundlagen prüfen

    Den Selbsttest in 20 Punkten machen Sie von Hand auf Ihren wichtigsten Seiten; die Mini-Prüfung testet einen HTML-Auszug mit axe-core, direkt im Browser.

  • Pflichten verstehen

    Weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme: Dann greift wahrscheinlich die Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG. Gesetzestexte und Bußgelder stehen unter Pflichten und Quellen.

  • Audit nur für Unternehmen in Frankreich

    Unser automatisiertes Audit (149 € netto) verkaufen wir nur an Unternehmen mit Sitz in Frankreich (SIREN). Für Shops in Deutschland und Österreich bleiben Generator, Selbsttest und Mini-Prüfung kostenlos.

Sie verkaufen Produkte online? Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt außerdem Sicherheitsangaben in jedem Produktangebot: kostenloser GPSR-Generator für Produktangaben (auf Englisch).